Reparatur und Austausch unterscheiden sich jedoch nicht nur bezüglich der Arbeitsdauer, sondern auch im Hinblick auf die Kosten. Die Kosten für die Reparatur liegen in den meisten Fällen zwischen 50 und 100 Euro. Ein Scheibenaustausch ist da deutlich teurer: Hier ist mit 400 bis 1.000 Euro zu rechnen, je nach Ausführung des Fahrzeugs.

Darüber hinaus ist der Vorfall grundsätzlich der KFZ-Versicherung anzuzeigen – in schriftlicher Form spätestens innerhalb einer Woche, bei schweren Verletzungen oder Todesfällen binnen 48 Stunden. Informieren Sie auch die gegnerische Versicherung über den Schaden.

Allerdings muss der Schaden über einen bloßen Bagatellschaden hinaus gehen. Die Bagatellgrenze ist in der Regel überschritten, wenn Blech oder Karosserie des Fahrzeugs beschädigt waren und diese Beschädigungen über leichte Dellen oder Kratzer hinaus gingen. Es kommt auch darauf an, wieviel das Fahrzeug beim Autokauf schon gelaufen war und wie alt es war.

Nach einer erneuten Rücksprache mit seinen Prozessbevollmächtigten erteilte der Kläger am 07.07.2009 den Auftrag zur Reparatur. Die Reparatur wurde am 04.08.2009 abgeschlossen und das Fahrzeug an den Kläger übergeben. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 4.801,11 €.

Sollte die Summe aus Kosten für die Instandsetzung und der Wertminderung höher sein als der Schaden selbst, aber immer noch unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, geht es laut Bundesgerichtshof BGH noch nicht um einen Totalschaden. Die Ersatzbeschaffung ist hierbei günstiger als die Reparatur.

Dennoch kann man bisweilen mit der energischen Behauptung, „sicher reparieren zu wollen“, die volle Höhe der Reparaturkosten als Ablöse herausbekommen. Aber Vorsicht: Viele Versicherungen forschen nach, ob tatsächlich fachgemäß repariert wurde. War die Reparatur billiger Pfusch, Ausland, fordern sie den zu viel bezahlten Betrag.

Wenn, was nach den zitierten Klauseln möglich ist, ein Totalschaden über den WBW hinaus repariert wird, muss der überschießende Betrag im Normalfall vom Kunden bezahlt werden. Das macht es möglich, dass ein Kunde, dem das die Zuzahlung wert ist, frei entscheiden kann, dass er die Reparatur.

„Wenn Verfärbungen am Akku-Gehäuse sichtbar werden, Flüssigkeit oder sogar Rauch austritt, ist darüber hinaus sofort die Feuerwehr oder die qualifizierte Elektrofachkraft zum Beispiel über eine Hotline des Fahrzeugherstellers bzw. seines Importeurs zu kontaktieren“, weist Helge Kiebach auf den Ernst der Lage hin. Der Experte warnte.

Schaden durch Hagelschlag. Ein Hagelschlag hatte u. a. zu einer Beschädigung der Garagentore geführt. Über die Kosten eines Austauschs der Tore, die unstreitig Vorschäden in Form von Einschusslöchern bzw. Farbabschürfungen aufwiesen, lagen 2 Angebote vor, welche sich auf insgesamt auf netto 5.624 EUR beliefen. Streit um Regulierungshöhe.

Diese ausgewählten Beispiele stellen die bekanntesten Formen von Garantien dar. Da die Wahl des Garantienamens jedoch nicht an bestimmte Regeln gebunden ist, muss der Käufer genau darauf achten, in welchen Fällen und in welchem Umfang der Schaden oder die Reparatur.